Von der Qualität unserer Produkte sind wir so überzeugt, dass wir Ihnen besonders lange Garantiefristen einräumen, und darüber hinaus Sicherheit und Kundenservice großschreiben.

 

 

 

 

* Ausgenommen Elektro-komponenten und vormontierte Sonnenschutzprodukte

 

 

Garantiebedingungen

(gültig seit dem 01.07.2008)

 

Gegenüber Endabnehmern übernehmen wir eine Herstellergarantie (gültig seit dem 1.7.2008) für unsere Produkte. Dies gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch VELUX oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Herstellergarantie hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

 

a) 15 Jahre Garantie leisten wir bei Bruch von Metallbeschlägen oder Bruch von Kunststoffrahmen von original VELUX Fenstern.

Ausführliche Garantiebedingungen

 

b) Bei fachgerechtem Einbau gemäß Einbauanleitung leisten wir 10 Jahre Garantie für alle original VELUX Fenster (ausgenommen Elektrokomponenten und vormontierte Sonnenschutzprodukte), Eindeckrahmen und Dämm- und Anschlussprodukte, VELUX Flachdach-Wohnfenster und Flachdach-System, beginnend am Tage der Auslieferung an den ersten Endabnehmer. Bei fachgerechtem Einbau unserer Fenster mit original VELUX Eindeckrahmen, Dämm- und Anschlussprodukten und original VELUX Innenfutter gemäß Einbauanleitung erstreckt sich die Garantie auch auf die Dichtigkeit der Anschlüsse rings um das Fenster herum.

Ausführliche Garantiebedingungen

 

c) Für VELUX Innenfutter und Tageslicht-Spots leisten wir 5 Jahre Garantie, beginnend am Tage der Auslieferung an den ersten Endabnehmer.

Ausführliche Garantiebedingungen

 

d) Für VELUX Solarkollektoren, Solarspeicher, Flexschläuche und Zubehör für Solarkollektoren leisten wir 5 Jahre Garantie, für alle Zubehörteile des Solarspeichers leisten wir 2 Jahre Garantie, beginnend am Tage der Auslieferung an den ersten Endabnehmer. Auf die Speicheremaillierung sowie gegen Durchrostung gewährt der Lieferant des Solarspeichers eine Garantie von 5 Jahren ab Herstellungsdatum, sofern die Magnesiumschutzanode im vorgeschriebenen Rhythmus geprüft wurde.

Ausführliche Garantiebedingungen

 

e) Für VELUX Sonnenschutzprodukte, für Rollläden einschließlich zugehöriger Elektromotoren und elektrische Hitzeschutz-Markisen beträgt die Garantiefrist 3 Jahre, beginnend am Tage der Auslieferung an den ersten Endabnehmer.

Ausführliche Garantiebedingungen

 

f) Für Elektromotoren und elektronische Steuergeräte beträgt die Garantiefrist 3 Jahre, beginnend am Tage der Auslieferung an den ersten Endabnehmer.

Ausführliche Garantiebedingungen

 

g) Für RWA-Anlagen beträgt die Garantiefrist 2 Jahre, beginnend am Tage der Auslieferung an den ersten Endabnehmer. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem autorisierten Partnerunternehmen nach Inbetriebnahme der RWA-Anlage erhöht sich die Garantiefrist auf 5 Jahre.

Ausführliche Garantiebedingungen

 

h) Von der Garantie ausgenommen sind Mängel, die nicht auf Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehlern unserer Produkte beruhen, sondern auf unsachgemäße Installation, bauliche Gegebenheiten, unsachgemäßen Gebrauch, Fremdeinwirkungen, unsachgemäße Wartung oder unsachgemäßen Einbau zurückzuführen sind. Bei Scheibenbruch wird generell Fremdverschulden angenommen.


i) Wir sind im Garantiefall berechtigt, das Produkt entweder instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Endabnehmer den Kaufpreis zu erstatten.

 

j) Kann der Endabnehmer den Schaden leicht selbst beheben, umfasst unsere Garantie die kostenlose Zusendung der benötigten Ersatzteile. Ansonsten erledigen wir die Arbeiten in der Regel vor Ort durch unsere Servicetechniker. Sonnenschutzprodukte wie Rollos, Jalousetten, Hitzeschutz-Markisen etc. sowie alle Bedienungszubehör-Artikel und RWA-Anlagen werden hingegen nach Einholung einer Rücksendenummer in der VELUX Kundenbetreuung durch den Paketdienst DPD abgeholt.

 

k) Auf Austauschteile übernehmen wir eine weitere Garantie von 3 Jahren.

 

l) Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheiden wir im Einzelfall, ob wir eine Beseitigung im Kulanzwege vornehmen. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Endabnehmer in diesem Falle nicht.