
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Energieausweis
Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Demnach gelten unterschiedliche Anforderungen an Neubauten und bestehende Gebäude.
Danach dürfen beispielsweise Neubauten einen Jahresheizwärmebedarf von durchschnittlich ca. 50 kWh/m² pro Jahr nicht überschreiten und bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden müssen die verwendeten Produkte (z. B. neue Dachfenster) energetische Mindeststandards erfüllen.
Zudem wurde ab dem 1. Juli 2008 der Energieausweis stufenweise Pflicht. Dadurch wurde es möglich, den Energiebedarf von Alt- und Neubauten vergleichbar darzustellen.
Vielen Eigenheimbesitzern war und ist dies noch nicht bewusst, bei anderen herrscht Unklarheit, wer eigentlich welchen Ausweis benötigt und zu welchem Zeitpunkt. Dabei kann ein fehlender Energieausweis nach den jeweiligen Stichtagen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen.
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