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VELUX Verhaltenskodex

VELUX Code of Conduct

Mit dem VELUX Verhaltenskodex möchten wir erreichen, dass sich sowohl VELUX als auch unsere Lieferanten verpflichtet fühlen, verantwortungsvoll zu produzieren.

Zweck des Verhaltenskodex' ist die Gewährleistung alle unsere Produkte auf eine Art und Weise herzustellen, die uns als ein verantwortungsbewusstes Unternehmen kennzeichnet.

Dabei arbeiten wir darauf hin langfristige Beziehungen mit unseren Lieferanten zum gegenseitigen Nutzen herzustellen. Die Unterzeichnung des Verhaltenskodex geschieht im konstruktiven Dialog mit unseren Lieferanten und ist damit gleichzeitig Teil des Implementierungsprozesses.
 
VELUX hat es sich zum Ziel gesetzt mindestens 95% seiner produktbezogenen Lieferanten zur Unterzeichnung des VELUX Verhaltenskodex zu bewegen. Wir erwarten dieses Vorhaben bis Mitte 2009 umgesetzt zu haben.
 
Zum Jahresende 2008 hatten bereits 89% der Lieferanten den Kontrakt unterzeichnet.

VELUX erkennt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) sowie die wichtigsten Arbeitsvereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation an; diese spiegeln sich in der „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien von Rechten bei der Arbeit“ (1998) wider. Diese internationalen Standards sind die Grundlage für unseren Verhaltenskodex und wir erwarten von unseren Lieferanten, unsere Verpflichtung diesen Standards gegenüber zu teilen.

VELUX befürwortet auch die Richtlinien und Empfehlungen der Welthandelsorganisation (WTO) und zieht daher, wenn andere Faktoren gleich sind, Lieferanten aus Mitgliedsländern vor.
 

Umweltgrundsätze

Alle Lieferanten müssen über schriftlich festgelegte Umweltgrundsätze verfügen. Wir empfehlen den Lieferanten eine Zertifizierung nach ISO 14001, eine EMAS-Registrierung oder ein ähnliches Umweltmanagementsystem.
  

Mitarbeiter – Menschen- und Arbeitsrechte

Hinsichtlich Menschen- und Arbeitsrechten basieren die konkreten Anforderungen dieses Verhaltenskodex auf den Kernvereinbarungen der IAO-Erklärung zu den grundlegenden Prinzipien der Arbeitsrechte.

  • Alle Firmen, die VELUX beliefern, müssen allen Mitarbeitern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bieten.
  • Alle Mitarbeiter müssen Vereinigungsfreiheit haben und das Recht auf Tarifverhandlungen im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen.
  • Mitarbeiter müssen im Hinblick auf ihre Anstellung gemäß den anwendbaren nationalen oder örtlichen Gesetzen behandelt werden.
  • Die Arbeitszeiten sollten zwischen Unternehmer und Mitarbeitern vereinbart werden.
  • In Unternehmen, in denen es eine organisierte Gewerkschaft gibt, sollten die Arbeitszeiten in Tarifverhandlungen festgelegt werden.
  • VELUX ist der Ansicht, dass die Arbeitszeit inklusive regulärer Überstunden pro Woche 60 Stunden nicht überschreiten sollte.
  • VELUX ist der Ansicht, dass Kinder ein Recht auf eine Kindheit und eine Ausbildung haben.
  • Lieferanten müssen sicherstellen, dass niemand angestellt wird, der das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch schulpflichtig ist.
  • Wo das Landesrecht es erlaubt, können Arbeiter im Alter von 12 bis 15 Jahren einige Stunden am Tag leichte Arbeit verrichten. Voraussetzung ist dabei, dass diese ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit und Entwicklung nicht schadet sowie nicht im Konflikt mit ihrem Schulbesuch steht.
  • VELUX macht keine Geschäfte mit Lieferanten, die diskriminieren.
  • VELUX macht keine Geschäfte mit Lieferanten, die Menschen zur Arbeit zwingen.