Staatliche Förderung für Ihre Kunden

Dachfenster modernisieren und von bis zu 20 % staatlicher Förderung* profitieren!

Wir geben Ihnen hier einen Überblick zu den nationalen Förder-Programmen für Ihre Modernisierung. Mit unserem Fördergeld-Check können Sie in wenigen Schritten ermitteln, ob das Projekt Ihres Kunden förderfähig ist.

*Fördermöglichkeiten sind abhängig vom Bauvorhaben. Wenn Förderfähigkeit durch BEG EM oder steuerliche Förderung vorliegt, können diese bis zu 20 % der Produkt- und Handwerkerleistung betragen.
Einfach prüfen, ob Ihr Kundenprojekt förderfähig ist!
Jetzt einfach über unseren Fördergeldcheck prüfen, ob das Projekt Ihrer Kunden die Voraussetzungen zur staatlichen Förderung erfüllt. Erhalten Sie passende Vorschläge zu den passenden nationalen und regionalen Fördermöglichkeiten!

20 % Förderung bei Nachrüstung von Rollläden und Hitzeschutz-Markisen

VELUX Rollläden und Hitzeschutz-Markisen sind die ideale Ergänzung für VELUX Dachfenster. Speziell Rollläden garantieren Ihnen jederzeit effektiven Rundum-Schutz.

Bei der Nachrüstung sind 20 % Förderung möglich (in Kombination mit einer strahlungsabhängigen
Steuerung, z.B. VELUX App Control oder VELUX ACTIVE with NETATMO).

Staatliche Förderprogramme im Vergleich​

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Ihre Kunden von staatlichen Fördergeldern für die Dachfenster-Modernisierung profitieren können

BEG-Förderung – EM

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • 15 - 20 % der Kosten für Produkt- und Handwerkerleistung als Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Erhöhung des Investitionszuschuss von 15 % auf
    20 % nur bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist erforderlich)
  • Die BEG-Förderung ist mit regionalen Fördermöglichkeiten kombinierbar
  • Ergänzungskredit bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € möglich (Infos unter www.bmwk.de)

Informationen zu der BEG-Förderung WG finden Sie in unseren FAQ.
Weitere aktuelle Informationen zur BEG Förderfähigkeit finden Sie hier: www.bmwk.de

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

  • Max. 20 % der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden
  • 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich)
  • Verringerung der Einkommenssteuer über die kommenden 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
  • Max. 40.000 € Förderung bei 200.000 € Investitionskosten
  • Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.

1) Als Worst Performing Building anerkannt wird ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Der Bonus für die Worst-Performing Buildings wird gewährt, wenn diese auf das Niveau EH/EG 40, EH/EG 55 oder EH/EG 70 saniert werden. Dieser ist mit dem EE- und dem NH-Bonus (sobald Zertifizierung verfügbar) kombinierbar.

2) Serielle Sanierung bezeichnet die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Es wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung gewährt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozentpunkte begrenzt).

So sparen Ihre Kunden mit energieeffizienteren Produkten durch staatliche Förderung!​

Rechenbeispiel mit steuerlicher Förderung - Stand 1.1.24
Rechenbeispiele für Projekte

Was muss ich als Handwerker zur Förderung meines Kunden tun?

BEG-Förderung EM

  1. Mit dem Fördergeldcheck das passende Förderprogramm finden.
     
  2. Dachfenster-Lösung mit dem VELUX Konfigurator ermitteln .
     
  3. Projekt mit Handwerker besprechen (ggf. Energieberater gleich mit einbinden).
     
  4. Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage.
     
  5. Energieberater erstellt technische Projektbeschreibung (TPB).
     
  6. Förderantrag stellen.
     
  7. Projekt umsetzen.

Steuerliche Förderung

  1. Sie haben Ihren Kunden noch kein konkretes Angebot für ihr Bauvorhaben gemacht? Mit unserem Fördergeldcheck können Ihren Kunden prüfen, ob ihr Vorhaben förderfähig ist.
     
  2. Sie haben Ihren Kunden bereits ein konkretes Angebot gemacht? Dann kann das Projekt starten.
     
  3. Zur Beantragung der Förderung benötigt Ihr Kunde die von Ihnen ausgefüllte Fachunternehmererklärung. Hinweise zum Ausfüllen der Erklärung finden Sie hier.
     
  4. Die Förderung wird im Nachgang über die Einkommenssteuer rückerstattet.

In unseren FAQ erhalten Sie Details zu den Förderprogrammen:​

Welche Kunden können Förderung erhalten?​
Welche Produkte müssen Sie in Ihr Angebot aufnehmen, ​ um die Anforderungen der Förderung zu erfüllen?
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es für das Projekt?​
Wann muss mein Kunde die Förderung beantragen?​
Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung an meinen Kunden?​
Wo finde ich weiterführende Informationen zur Förderung?​
Wann und wie kann mein Kunde die Förderung beantragen?
Können Kunden auch bei Nachrüstung von Rollläden und Hitzeschutz-Markisen auf bestehende Fenster Förderung beantragen?

Unsere Services für Ihren Projekterfolg​

Kostenlose Webinare zur Förderung

VELUX bietet mehrmals im Jahr ein 45-minütiges Webinar an, in dem wir Sie über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Alle Termine finden Sie in unserem Seminarprogramm auf Seite 26.

Beratung zu BEG-Fördergeldern​

Beim Energieberater RENEWA können Ihre Kunden eine kostenlose Erstberatung vereinbaren. Mehr Infos dazu in unserem PDF-Flyer.

Rollläden und Hitzeschutz-Markisen​

Alle Infos zur Förderfähigkeit von außenliegendem Hitzeschutz finden Sie in diesem Flyer.

Fachunternehmer-erklärung​

Die von Ihnen ausgefüllte Fachunternehmererklärung benötigen Ihre Kunden zur Beantragung der steuerlichen Förderung.

ENERGIE Verglasung 84​

Alle Infos zu der neuen förderfähigen Verglasung ENERGIE 84 haben wir in einem Flyer zusammengefasst.

Erklärung ausfüllen

Hinweise zum Ausfüllen der Fachunternehmererklärung finden Sie hier.