Kundendienstbedingungen

In Ergänzung zu unseren Garantiebedingungen und als Bestandteil des umfangreichen Serviceangebots hat VELUX einen eigenen Kundendienst zur Durchführung von Serviceleistungen (insbesondere Inspektion, Wartung, Reparatur).

Für die Beauftragung von Kundendiensteinsätzen gelten nachstehende Kundendienstbedingungen.

Auftragserteilung

Aufträge für unseren technischen Kundendienst bitten wir schriftlich einzureichen. Schnell und einfach geht dies über unser Web-Auftragsformular.

Angaben bei Auftragserteilung

Bei der Beauftragung eines Kundendiensteinsatzes benötigt VELUX nachstehende Angaben:

  • Angaben zum Produkt (Typ und Seriennummer)
  • Schadensbeschreibung
  • Adresse des Auftraggebers
  • Adresse, wo das VELUX Produkt eingebaut ist

Entstehen VELUX Kosten wegen unvollständigen oder falschen Angaben, behält sich VELUX die Weiterberechnung an den Auftraggeber vor, es sei denn, dieser hat die Unvollständigkeit bzw. den Fehler nicht zu vertreten.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ersatz- und Zubehörteile stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.

Erreichbarkeit der Produkte

Die Produkte sind zur Durchführung der Reparatur durch den Kunden zugänglich zu machen, gegebenenfalls auch durch Stellung eines Gerüstes oder anderer Hilfsmittel. Die Kosten hierfür sind durch den Kunden zu tragen.

Mängelansprüche, Gewährleistungsfrist, Haftungsbeschränkung, Fremdzubehör

Für die Mangelfreiheit unserer Kundendienstarbeiten steht VELUX nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein.

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen VELUX und deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Sofern nach dem vorstehenden Absatz eine Haftung gegeben ist, beschränkt sich diese jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht bei Vorsatz.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen nationalen Umsetzungen der europäischen Produkthaftungsrichtlinie oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

Fremdzubehör ist vor der Ausführung der Kundendienstarbeiten vom Kunden zu entfernen. Geschieht das Entfernen von Fremdzubehör auf Wunsch des Kunden durch uns, hat der Kunde die dafür anfallenden Kosten gesondert zu tragen. VELUX übernimmt für diese Tätigkeiten keine Gewähr. Das Wiederanbringen des Fremdzubehörs übernimmt VELUX nicht.

Termine

Wir sind berechtigt, vereinbarte Kundendiensttermine zu verschieben, wenn dies aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erforderlich ist (etwa dann, wenn erforderliche Arbeiten auf dem Dach aufgrund einer bei Auftragsannahme nicht vorhersehbaren Wetterlage nicht ohne Gefährdung des Personals durchgeführt werden könnten).

Kostenvoranschlag

Der Kunde ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten einen Kostenvoranschlag abzufordern. Kostenvoranschläge sind nur in schriftlicher Form wirksam; sie sind grundsätzlich unverbindlich. Wird erkennbar, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, wobei ab 20% Überschreitung von Wesentlichkeit auszugehen ist, ist der Kunde zur Kündigung des Auftrags berechtigt. Der Kundendiensttechniker hat den Kunden unverzüglich zu unterrichten, wenn er erkennt, dass von einer wesentlichen Überschreitung auszugehen ist. Kündigt der Kunde aufgrund der vorstehenden Regelungen, muss er die bis zur Wirksamkeit der Kündigung getätigten Arbeiten vergüten. VELUX berechnet für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine Aufwandspauschale, die im Falle der Auftragserteilung auf den fälligen Rechnungsbetrag angerechnet wird. Darüber hinaus wird VELUX dem Kunden den Kostenaufwand für eine Besichtigung/Begutachtung des Fensters vor Ort in Rechnung stellen, sofern dies zur Erstellung eines Kostenvoranschlages notwendig ist.

Kundendienst- und Montagearbeiten

Abhängig von Produktgröße, -ausführung und Einbausituation kann ein zusätzlicher Techniker erforderlich sein. Bei RWA-Aufträgen sind aus Sicherheitsgründen immer zwei RWA-Techniker erforderlich.

VELUX behält sich vor, zur Erbringung der Kundendienstarbeiten Subunternehmer einsetzen. Die Abrechnung erfolgt auch in solchen Fällen ausschließlich durch VELUX.

Zahlungsbedingungen

Unsere Kundendienstrechnungen sind nach Erhalt innerhalb 7 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

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Kundendienst beauftragen

Reparaturen an Ihren VELUX Produkten werden von unseren erfahrenen, werkseigenen Kundendiensttechnikern fachmännisch unter ausschließlicher Verwendung von original VELUX Ersatzteilen und Zubehör durchgeführt.

Preise für Kundendienst

In unserer Preisübersicht für Kundienstarbeiten erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die einzelnen Preiskomponenten, wie z.B. Arbeitsstunden, Anfahrt, Entsorgung uvm.

Garantiebedingungen

Seit über sechzig Jahren fertigt VELUX Dachfenster, die zum Synonym für Qualität und Zuverlässigkeit geworden sind. Unsere Verpflichtung Ihnen gegenüber endet nicht mit der Montage Ihres Dachfensters. Mit dem Kauf von VELUX Produkten erhalten Sie daher auch hervorragende Garantieleistungen. Vergleichen Sie selbst!