Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel
"Gewinnen Sie einen VELUX Dachfenster-Austausch"

1. Veranstalter des Gewinnspiels

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die VELUX Deutschland GmbH, Gazellenkamp 168, 22527 Hamburg, (nachfolgend: «Veranstalter», «VELUX»). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. Rückfragen zur Aktion können Teilnehmer gerne per E-Mail an endverbraucher@velux.de richten.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Teilnehmen können natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt und Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind und Eigentümer der Immobilie sind, in der die zu gewinnenden VELUX Produkte eingebaut werden sollen («Teilnehmer»).

2.2. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen sowie die Angehörigen solcher Mitarbeiter und deren Verwandte.

2.3. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Registrierung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Registrierungen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

2.4. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor, bei:

  • 2.4.1. Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels
  • 2.4.2. Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
  • 2.4.3. unlauterem Handeln oder
  • 2.4.4. falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

2.5. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn durch VELUX nachträglich aberkannt werden.

2.6. VELUX akzeptiert keine Registrierungen von Dritten, organisierten Gruppen oder solche, die automatisch vom Computer generiert sind. Unvollständige oder offensichtlich falsche Registrierungen werden nicht akzeptiert.

3. Teilnahme

3.1 Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen sich Teilnehmer registrieren. Dafür müssen die Teilnehmer das Online-Teilnahmeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt über das Online-Teilnahmeformular unter www.velux.de/gewinnen.

3.2 Für eine gültige Registrierung ist die Angabe folgender Informationen erforderlich: Vorname, Nachname, E-Mail, sowie die Angabe wie viele Fenster ausgetauscht werden sollen.

3.3 Die Registrierung für das Gewinnspiel ist möglich vom 20. August 2025 bis einschließlich 24. September 2025.

3.4 Die Bestellung der Produkte ist bis einschließlich 31. Dezember 2025 möglich, (vgl. Regelungen unter Ziffer 4.)

4. Gewinne, Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

4.1. Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost VELUX einen Dachfensteraustausch, für den Einbau in der Immobilie (Wohnung oder Haus) des Gewinners, inklusive der Einbaukosten. Der Gesamtwert des Gewinns für Installation und Produkte beträgt maximal 8.000 € (inkl. MwSt). Die Beträge sind nicht übertragbar und können nicht gegen andere Leistungen (einschließlich Bargeld) eingetauscht werden

  • 4.1.1. Die Produktkosten für den Dachfenstertausch im Rahmen des Gewinns dürfen 6.000 € (inkl. MwSt.) nicht übersteigen. Es gelten die aktuellen VELUX-Katalogpreise für das Jahr 2025.
  • 4.1.2. Der Gewinn umfasst auch die Installationskosten für den Dachfenstertausch, bis zu einem Maximalwert von insgesamt 2.000 €, bei direkter Vorlage einer gültigen Rechnung des Handwerkers für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Austausch von VELUX-Dachfenstern.

4.2. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt innerhalb vier Wochen nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.  Der Gewinner wird anschließend vom Veranstalter per Telefon oder E-Mail kontaktiert.

4.3. Bei der Verlosung werden ausschließlich teilnahmeberechtigte Teilnehmer berücksichtigt.

4.4. Meldet sich der Teilnehmer, der gewonnen hat, nach zweifacher Aufforderung per E-Mail oder Telefon innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nicht beim Veranstalter zurück, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn dann auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen.

4.5. Die Produkte müssen vom Gewinner bis spätestens 31. Dezember 2025 direkt bei der VELUX Deutschland GmbH bestellt werden. Ein Kontakt wird dem Gewinner nach Gewinn mitgeteilt. Werden die Produkte nicht binnen der genannten Frist bestellt, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn dann auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen.

4.6. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Teilnehmer, der gewonnen hat, einen gesetzlichen Vertreter oder nachweisbar zur Entgegennahme bevollmächtigten Dritten.

4.7. Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter.

4.8. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Teilnehmer über. Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

4.9. Der Gewinner ist für den Einbau der gewonnen Produkte selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist weder berechtigt noch verpflichtet dem Gewinner einen Handwerker zur Installation zu vermitteln.

4.10. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Teilnehmer, der gewonnen hat, einen angemessenen Ersatzgewinn.

4.11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, etwaig erforderliche Überprüfungen hinsichtlich der Identität sowie der Post- und/ oder E-Mail-Adresse der Teilnehmer durchzuführen.

5. Nachgelagerte Cashback-Aktion

5.1. VELUX gibt allen Teilnehmern, die keinen Fenstertausch gewonnen haben, die nicht auf Dritte übertragbare Möglichkeit, an einer Cashback-Aktion teilzunehmen. Die Abwicklung der Cashback-Aktion erfolgt über die von VELUX beauftragte PORTICA GmbH Marketing Support Von-Galen-Str. 35 · D-47906 Kempen (nachfolgend: «Agentur»). Rückfragen zur Aktion können Teilnehmer gerne per E-Mail an velux@portica.com richten.

5.2. Dafür erhalten alle Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, nach Beendigung der Auslosung zum Fenstertausch eine E-Mail mit weiteren Details zur Möglichkeit der Teilnahme an der nachgelagerten Cashback-Aktion. Voraussetzung für die Teilnahme an der Cashback-Aktion ist, dass der Kunde vom Zeitpunkt des Erhalts der E-Mail (=Beendigung des ursprünglichen Gewinnspiels) bis einschließlich zum 31. Januar 2026 eines oder mehrere der nachfolgend näher spezifizierten Aktionsprodukte kauft. Liegen auch die weiteren nachfolgend beschrieben Voraussetzungen vor, erhält der Teilnehmer beim Kauf einer Dreifach-Verglasung 150 € und beim Kauf von Verglasung und Rollläden 250 € von VELUX. Der Teilnehmer kann den Cashback durch den Upload der entsprechenden Rechnung, wie in der E-Mail angegeben, bis zum 15. Februar 2026 einfordern. Pro Teilnehmer ist nur der Upload einer Rechnung im Aktionszeitraum möglich. Die Rechnung kann mehrere Produkte enthalten. Der Cashback wird nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt. Bitte beachten Sie: Die Rückvergütung muss der Bewilligungsbehörde im Förderantrag mitgeteilt werden und reduziert die zu erhaltende Förderung.

5.3. Aktionsprodukte: Das Cashback-Angebot bezieht sich ausnahmslos auf die folgenden zwei Angebote (Aktionsprodukte):

  • 5.3.1. Erstattung in Höhe von 150 € beim Kauf eines original VELUX Dachfensters des Typs GGU/GPU mit einer der folgenden 3-fach-Verglasungen: 84 und/oder 66 .   
  • 5.3.2. Erstattung in Höhe von 250 € beim Kauf eines original VELUX Dachfensters des Typs GGU/GPU mit einer der folgenden Verglasungen: 70 , 84, 66 in Kombination mit Rollläden des Typs  SSL/SML/SMH.

5.4. Andere Produkte, auch Produkte von Vario by VELUX, sind von der Aktion ausgeschlossen.

5.5. VELUX behält sich vor die Produkte/Inhalte des Cashbacks zu verändern, sofern dies aus Gründen seitens VELUX erforderlich ist. VELUX wird die Teilnehmenden in diesem Fall entsprechend informieren.

6. Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße und planmäßige Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

7. Dokumentation des Bauprojekts; Nutzungsrechte an Foto-/Videoaufnahmen

7.1. Der Gewinner des Gewinnspiels gestattet dem Veranstalter das sich an den Gewinn anschließende Bauprojekt nach Erhalt des Gewinns in Form von Video- und Fotoaufnahmen, sowohl während des Einbaus der Produkte als auch danach, zu dokumentieren.

7.2. Dafür ermöglicht der Gewinner es dem Veranstalter, das Einbauprojekt für 1–2 Werktage nach Absprache zu besuchen und gestattet dem Veranstalter im Rahmen der Besuche Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation des Projektes und ggf. Nutzung der Aufnahmen zu Werbezwecken anzufertigen.

7.3. Für die Dokumentation erteilt der Gewinner der VELUX-Gruppe (die VELUX A/S und alle ihre Tochter- und Beteiligungsunternehmen) seine bzw. ihre unwiderrufliche und zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Zustimmung zur weltweiten kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzung der Fotos und Videos für die Vermarktung der VELUX-Gruppe und ihrer Produkte in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten und zwar jederzeit in allen Formen und Medien, die die VELUX Gruppe für angemessen oder erforderlich hält. Die VELUX Gruppe hat das Recht, die Fotos und Videos in jedem Kontext und so lange zu verwenden, zu vervielfältigen, anzupassen, zu ändern, auszustellen, zuzuweisen und zu übertragen, wie es die VELUX-Gruppe nach eigenem Ermessen bestimmt. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht in allen Medien und Formaten, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (Online- und Internet-Recht, „On demand“-Recht, Nutzung auf Webseiten, in Social-Media-Kanälen usw.), das Druckrecht, das Videorecht, sowie das Recht zur Bearbeitung und sonstigen Umgestaltung, insbesondere Digitalisierung und elektronischer Bildbearbeitung. VELUX ist berechtigt, die Fotos und Videos auch in bearbeiteter Form, ausschnittsweise oder in Verbindung mit anderen Werken, ob urheberrechtlich geschützt oder nicht, zu nutzen. Die VELUX-Gruppe kann das Recht auch an Vertriebspartner und sonstige Partner der VELUX-Gruppe übertragen.

7.4. Der Gewinner ist damit einverstanden, dass – soweit er auf den Aufnahmen zu sehen ist – die Aufnahmen von seiner Person wie beschrieben und zu den genannten Zwecken verwendet werden und erteilt VELUX eine entsprechende Einwilligung. Der Gewinner ist zudem damit einverstanden, dass sein Name in Verbindung mit dem Material des Shootings veröffentlicht wird.

8. Datenschutz

8.1. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von personenbezogenen Daten (siehe oben) notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, E-Mail-Adresse, Post-Adresse und Geburtsdatum wahrheitsgemäß und richtig sind.

8.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern und Gewinnern, z.B. Auswertung der Registrierung, Auslosung, Kontaktaufnahme zur Gewinnbenachrichtigung, Dokumentation des Bauprojekts, Veröffentlichung des Gewinners auf der Website von VELUX sowie Social Media Präsenzen von VELUX, erfolgt im Rahmen der Durchführung dieses Gewinnspielvertrages nach diesen Teilnahmebedingungen bzw. dessen Anbahnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Bei der Abwicklung der oben erläuterten nachgelagerten Cashback-Aktion unterstützt die Agentur (siehe Ziffer 1) den Veranstalter und erhält in diesem Zusammenhang die vom Kunden angegeben Daten. Der Veranstalter hat mit der Agentur einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen und auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sensibilisiert.

8.3. VELUX ist es gestattet dem Endkunden per E-Mail-Werbung für eigene, ähnliche Angebote zuzusenden. Der Endkunde kann der Verarbeitung der Daten für diese Zwecke jederzeit, z.B. durch Anklicken des Abmeldebuttons in den erhaltenen E-Mails oder über die E-Mail-Adresse endverbraucher@velux.de widersprechen.   

8.4. VELUX verarbeitet personenbezogenen Daten von Teilnehmern und Gewinnern unter Einhaltung der Datenschutzerklärung, die auch Informationen zur Löschung personenbezogener Daten, sowie zu den Betroffenenrechten enthält. Die Datenschutzerklärung von VELUX finden Sie hier: Datenschutzerklärung | VELUX. 

9. Haftung

9.1. VELUX behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden oder einzelne Teilnehmer davon auszuschliessen, insbesondere wenn technische Gründe seine ordnungsgemässe Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder die Unterbrechung bzw. Beendigung aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.

9.2. VELUX übernimmt keine Gewähr für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internet-Seiten, über die die Registrierung zum Gewinnspiel möglich ist, insbesondere wird keine Haftung für eine eventuelle Überlastung dieser Internet-Seiten übernommen.

9.3. VELUX übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit der Teilnahme entstandene Schäden. VELUX haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer, Gewinner oder Dritten durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Datenübertragung, bei Störungen der technischen Anlagen und der Services und für unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten durch Viren, entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht im Falle einer Verletzung von Leib oder Leben.

9.4. VELUX übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der vom Gewinner ausgesuchten Produkte für das Bauprojekt des Gewinners. Auswahl und Einbau der Produkte erfolgen in alleiniger Verantwortung des Gewinners.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VELUX, sowie die Garantiebedingungen von VELUX.

10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

10.3. Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.