Staatliche Förderung für Ihre Kunden

Dachfenster modernisieren und von bis zu 20 % staatlicher Förderung* profitieren!

Wir geben Ihnen hier einen Überblick zu den nationalen Förder-Programmen für Ihre Modernisierung. Mit unserem Fördergeld-Check können Sie in wenigen Schritten ermitteln, ob das Projekt Ihres Kunden förderfähig ist.

*Fördermöglichkeiten sind abhängig vom Bauvorhaben. Wenn Förderfähigkeit durch BEG EM oder steuerliche Förderung vorliegt, können diese bis zu 20 % der Produkt- und Handwerkerleistung betragen.

 

EINFACH PRÜFEN, OB IHR KUNDENPROJEKT FÖRDERFÄHIG IST!

Jetzt einfach über unseren Fördergeldcheck prüfen, ob das Projekt Ihrer Kunden die Voraussetzungen zur staatlichen Förderung erfüllt. Erhalten Sie passende Vorschläge zu den passenden nationalen und regionalen Fördermöglichkeiten!

Zum Fördergeldcheck

20 % Förderung bei Nachrüstung von Rollläden und Hitzeschutz-Markisen Ihre direkte Verbindung zu uns

VELUX Rollläden und Hitzeschutz-Markisen sind die ideale Ergänzung für VELUX Dachfenster. Speziell Rollläden garantieren Ihnen jederzeit effektiven Rundum-Schutz.

Bei der Nachrüstung sind 20 % Förderung möglich (in Kombination mit einer strahlungsabhängigen Steuerung, z.B. VELUX App Control oder VELUX ACTIVE with NETATMO).

Übersicht als PDF herunterladen

Staatliche Förderprogramme im Vergleich

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Ihre Kunden von staatlichen Fördergeldern für die Dachfenster-Modernisierung profitieren können

 

BEG-Förderung – EM

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • 15 - 20 % der Kosten für Produkt- und Handwerkerleistung als Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Erhöhung des Investitionszuschuss von 15 % auf 20 % nur bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist erforderlich)
  • Die BEG-Förderung ist mit regionalen Fördermöglichkeiten kombinierbar
  • Ergänzungskredit bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € möglich (Infos unter www.bmwk.de)

Informationen zu der BEG-Förderung WG finden Sie in unseren FAQ. Weitere aktuelle Informationen zur BEG Förderfähigkeit finden Sie hier: www.bmwk.de

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

  • Max. 20 % der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden
  • 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich)
  • Verringerung der Einkommenssteuer über die kommenden 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
  • Max. 40.000 € Förderung bei 200.000 € Investitionskosten
  • Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.

1) Als Worst Performing Building anerkannt wird ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Der Bonus für die Worst-Performing Buildings wird gewährt, wenn diese auf das Niveau EH/EG 40, EH/EG 55 oder EH/EG 70 saniert werden. Dieser ist mit dem EE- und dem NH-Bonus (sobald Zertifizierung verfügbar) kombinierbar.

2) Serielle Sanierung bezeichnet die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Es wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung gewährt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozentpunkte begrenzt).

So sparen Ihre Kunden mit energieeffizienteren Produkten durch staatliche Förderung!

Rechenbeispiel mit steuerlicher Förderung - Stand 1.1.24

Listenpreis inkl. MwSt.¹
GGU MK06 0070 THERMO
994,- €
GGU MK06 0084 ENERGIE
1.236,- €
GGU MK06 0066 ENERGIE PLUS
1.331,- €
+ Einbau inkl. MwSt.²
GGU MK06 0070 THERMO
+ 1.300,- €
GGU MK06 0084 ENERGIE
+ 1.300,- €
GGU MK06 0066 ENERGIE PLUS
+ 1.300,- €
= Gesamte Projektkosten
GGU MK06 0070 THERMO
= 2.294,- €
GGU MK06 0084 ENERGIE
= 2.536,- €
GGU MK06 0066 ENERGIE PLUS
= 2.631,- €
Steuerliche Förderung
Jahr 1 (7%)
GGU MK06 0070 THERMO
keine Förderung
GGU MK06 0084 ENERGIE
178,- €
GGU MK06 0066 ENERGIE PLUS
184,- €
Jahr 2 (7%)
GGU MK06 0070 THERMO
keine Förderung
GGU MK06 0084 ENERGIE
178,- €
GGU MK06 0066 ENERGIE PLUS
184,- €
Jahr 3 (6%)
GGU MK06 0070 THERMO
keine Förderung
GGU MK06 0084 ENERGIE
152,- €
GGU MK06 0066 ENERGIE PLUS
158,- €
Gesamtkosten inkl. MwSt.
GGU MK06 0070 THERMO
2.294,- €
GGU MK06 0084 ENERGIE
2.028,- €
GGU MK06 0066 ENERGIE PLUS
2.105,- €
Preisvorteil zur THERMO Verglasung 70
GGU MK06 0070 THERMO
GGU MK06 0084 ENERGIE
- 266,- €
GGU MK06 0066 ENERGIE PLUS
- 189,- €

Beispiel für den BEG-Zuschuss

Spitzboden wird zum Schlafzimmer: 5 neue Dachfenster für Kinder- und Schlafzimmer.

Beispiel BEG Einzelmaßnahme inkl. iSFP (20%)

  • Kosten: 9.700€
  • Investitionszuschuss 20%: -1.940€
  • Tatsächliche Kosten: 7.760€*

(*zzgl. Kosten für Energieberater)

Beispiel für die steuerliche Förderung

Jugendzimmer wird optisch vergrößert: Einbau von 2 neuen Dachfenstern.

Beispiel steuerliche Förderung

  • Kosten: 6.000€
  • Steuerrersparnis:
    • Jahr 1 (7%): -420€
    • Jahr 2 (7%): -420€
    • Jahr 3 (6%): -360€
  • Tatsächliche Kosten: 4.800€

Was muss ich als Handwerker zur Förderung meines Kunden tun?

 

BEG-Förderung EM

  1. Mit dem Fördergeldcheck das passende Förderprogramm finden.
  2. Dachfenster-Lösung mit dem VELUX Konfigurator ermitteln.
  3. Projekt mit Handwerker besprechen (ggf. Energieberater gleich mit einbinden).
  4. Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage.
  5. Energieberater erstellt technische Projektbeschreibung (TPB).
  6. Förderantrag stellen.
  7. Projekt umsetzen.

Steuerliche Förderung

  1. Sie haben Ihren Kunden noch kein konkretes Angebot für ihr Bauvorhaben gemacht? Mit unserem Fördergeldcheck können Ihren Kunden prüfen, ob ihr Vorhaben förderfähig ist.
  2. Sie haben Ihren Kunden bereits ein konkretes Angebot gemacht? Dann kann das Projekt starten.
  3. Zur Beantragung der Förderung benötigt Ihr Kunde die von Ihnen ausgefüllte Fachunternehmererklärung. Hinweise zum Ausfüllen der Erklärung finden Sie hier.
  4. Die Förderung wird im Nachgang über die Einkommenssteuer rückerstattet.

In unseren FAQ erhalten Sie Details zu den Förderprogrammen:​

Welche Kunden können Förderung erhalten?​

BEG-Förderung EM & WG

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Folgende Gruppen sind berechtigt:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlichEinzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

Steuerpflichtige Privatpersonen, die ihr Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen

Welche Produkte müssen Sie in Ihr Angebot aufnehmen, ​ um die Anforderungen der Förderung zu erfüllen?

Bei Einbau der folgenden Produkte sind diese Inklusive der Einbau- und Installationskosten für den Kunden förderfähig:

 

Schwing- oder Klapp-Schwing-Fenster mit Verglasungen Uw <=1

  • ENERGIE PLUS - 66
  • ENERGIE SCHALLSCHUTZ - 62
  • ENERGIE WÄRMEDÄMMUNG - 67

Einbauprodukte

  • Eindeckrahmen
  • Anschlussprodukte
  • Innenfutter

Außenliegender Hitzeschutz

 

  • Rollläden
  • Hitzeschutz-MarkiseVerdunkelung
  • Hitzeschutz-MarkiseTageslicht

Zubehör und Smart Home Lösungen

 

  • ACTIVE
  • App Control

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es für das Projekt?​

BEG-Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 

  • Das Investitionsvolumen muss mind. 300 € brutto betragen.
  • Das Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt (oder mindestens 10 Jahre bei iSFP)
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und bescheinigt werden
  • Energieberater verpflichtend
  • Ein Lieferungs- und Leistungsvertrag, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, ist abzuschließen. D.h. der Förderantrag wird nach dem Vertrag mit dem Handwerker gestellt.
  • Der Wärmedämmwert des Daches (U-Wert) darf nicht höher als der UW-Wert der neuen Fenster sein.

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

  • Kein Mindestbetrag für Investionskosten notwendig
  • Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und in einer Erklärung nach amtlichem Muster bescheinigt werden.
  • Die Bauausführung muss nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein
  • Kein Energieberater notwendig (kann aber in Anspruch genommen und gefördert werden)
  • Der Wärmedämmwert des Daches (U-Wert) darf nicht höher als der UW-Wert der neuen Fenster sein.
  • Erhalt einer korrekt ausgestellten Rechnung des Fachunternehmens in deutscher Sprache: Die förderungsfähigen energetische Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objektes muss ausgewiesen sein.

Wann muss mein Kunde die Förderung beantragen?​

BEG-Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Vor dem Start des Projektes und nachdem ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem Handwerker geschlossen wurde.

Haben Sie mit den Baumaßnahmen schon begonnen, kann diese Förderung nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

Nach Abschluss des Projektes durch die Steuererklärung.

Steuerpflichtige beantragen die Steuerermäßigung jeweils mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung über 3 Jahre. Die Finanzämter prüfen anschließend, ob die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung über eine Ermäßigung der Einkommenssteuerschuld, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, erwirkt wird. Aufgrund von einer zu geringen Einkommenssteuerschuld nicht voll ausgeschöpfte Förderbeträge, können in den Folgejahren nicht zusätzlich angerechnet werden. Prüfen Sie daher im Einzelfall, ob bei geringer Steuerbelastung die volle Förderhöhe ausgeschöpft werden kann.

Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung an meinen Kunden?​

BEG-Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Einmalige Auszahlung

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

Über 3 Jahre

durch eine Ermäßigung der Einkommenssteuerschuld, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen.

Wo finde ich weiterführende Informationen zur Förderung?​

BEG-Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

Wann und wie kann mein Kunde die Förderung beantragen?

BEG-Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Voraus muss ein Antrag gestellt werden

BEG-Förderung EM

  1. Das passende Förderprogramm finden Dachfenster
  2. Lösung mit dem VELUX Konfigurator ermitteln und Handwerker finden
  3. Projekt mit dem Handwerker besprechen (ggf. Energieberater gleich mit einbinden)
  4. Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage
  5. Energieberater erstellt technische Projektbeschreibung (TPB)
  6. Förderantrag stellen und genehmigen lassen
  7. Projekt beauftragen und umsetzen

BEG-Förderung WG

  1. Das passende Förderprogramm finden
  2. Dachfenster-Lösung mit dem VELUX Konfigurator ermitteln und Handwerker finden
  3. Energieberater beauftragen
  4. Förderantrag stellen und genehmigen lassen
  5. Projekt mit dem Handwerker besprechen
  6. Projekt beauftragen und umsetzen

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

Im Nachhinein durch die Steuererklärung

Steuerpflichtige beantragen die Steuerermäßigung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung über 3 Jahre. Die Finanzämter prüfen anschließend, ob die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung über eine Ermäßigung der Einkommenssteuerschuld, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, erwirkt wird. Aufgrund von einer zu geringen Einkommenssteuerschuld nicht voll ausgeschöpfte Förderbeträge, können in den Folgejahren nicht zusätzlich angerechnet werden. Prüfen Sie daher im Einzelfall, ob bei geringer Steuerbelastung die volle Förderhöhe ausgeschöpft werden kann.

Können Kunden auch bei Nachrüstung von Rollläden und Hitzeschutz-Markisen auf bestehende Fenster Förderung beantragen?

Unsere Services für Ihren Projekterfolg

Kostenlose Webinare zur Förderung

VELUX bietet mehrmals im Jahr ein 45-minütiges Webinar an, in dem wir Sie über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei. Alle Termine finden Sie in unserem Seminarprogramm auf Seite 26.

Jetzt Termin finden und zum Webinar anmelden​
Beratung zu BEG-Fördergeldern​
Beim Energieberater RENEWA können Ihre Kunden eine kostenlose Erstberatung vereinbaren. Mehr Infos dazu in unserem PDF-Flyer.
Zum Flyer
Rollläden und Hitzeschutz-Markisen​
Alle Infos zur Förderfähigkeit von außenliegendem Hitzeschutz finden Sie in diesem Flyer.
Zum Flyer
Fachunternehmer-erklärung​
Die von Ihnen ausgefüllte Fachunternehmererklärung benötigen Ihre Kunden zur Beantragung der steuerlichen Förderung.
Hier herunterladen
ENERGIE Verglasung 84​
Alle Infos zu der neuen förderfähigen Verglasung ENERGIE 84 haben wir in einem Flyer zusammengefasst.
Zum Flyer
Erklärung ausfüllen
Hinweise zum Ausfüllen der Fachunternehmererklärung finden Sie hier.
Hier informieren