Es reicht nicht, Ihre Kunden bzw. die Bauherren zum regelmäßigen Öffnen der Fenster aufzufordern. Ihr Konzept soll aufzeigen, dass der von der DIN 1946-6 geforderte absolute, rechtliche Mindestluftwechsel für den Feuchteschutz nutzerunabhängig – und damit automatisch erfolgt. Reicht der anzunehmende Luftaustausch durch Undichtigkeit der Gebäudehülle dazu nicht mehr aus, sind Maßnahmen vorzusehen.
Dieses muss für jedes Gebäude ermittelt und für den Kunden schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation stellt sicher, dass Sie später für mögliche Schadensersatzansprüche durch Ihren Kunden nicht in Regress genommen werden können. VELUX unterstützt Sie bei allen hier erforderlichen Schritten.