Suchmaschinen-Marketing (SEM)
(Google AdWords, Bing, Yahoo usw.)

Verwendung der Marke VELUX als Suchbegriff (Keyword)

Google gestattet Händlern, die kompatible Produkte bewerben und vertreiben, den Einsatz der Marke VELUX als Keyword zur Verwendung in allen Suchmaschinen, um damit Internet-Traffic auf ihre Webshops und Webseiten zu lenken.

VELUX Keywords dürfen von Händlern nicht dafür verwendet werden, Internet-Traffic auf Seiten zu lenken, auf denen ausschließlich nicht kompatible Produkte beworben oder vertrieben werden.
  

Verwendung der Marke VELUX in Textanzeigen (AdTexts)

Händler, die sowohl VELUX Produkte als auch kompatible Produkte bewerben und vertreiben, dürfen die Marke VELUX in der "display url" von Textanzeigen verwenden, wenn mit der Textanzeige Internet-Traffic auf Seiten gelenkt werden soll, die ausschließlich VELUX Produkte zeigen. Sie sind jedoch nicht dazu berechtigt, die Marke VELUX in der Headline oder im redaktionellen Textteil der AdText-Werbung zu verwenden.

Händler, die sowohl VELUX Produkte als auch kompatible Produkte bewerben und vertreiben, dürfen die Marke VELUX nicht in der angezeigten URL von Text-Anzeigen verwenden, wenn damit Internet-Traffic auf Seiten gelenkt werden soll, die keine Original VELUX Produkte zeigen. 

Händlern, die ausschließlich Wettbewerbsprodukte bewerben und vertreiben, ist die Verwendung der Marke VELUX in der angezeigten URL grundsätzlich untersagt.

VELUX und Google dulden keinerlei Textmanipulationen wie z. B. "VELUXRollos", die eine Verwendung der Marke VELUX in Text-Anzeigen ermöglichen sollen. Verstöße hiergegen werden von der VELUX Group ohne Ausnahme registriert und an Google gemeldet.

Verwendung der Marke VELUX in AdText-Werbung

Händler, die sowohl VELUX Produkte als auch Wettbewerbsprodukte bewerben und vertreiben, sollten stets den Preis der Produkte nennen (z. B. "Dachfenster-Rollos ab 30 Euro").

Händler, die kompatible Produkte bewerben und vertreiben, dürfen Rabatte auf kompatible Produkte keinesfalls so anbieten, als würde es sich um einen Preisnachlass auf das Original VELUX Produkt handeln (z. B. "Sparen Sie xx % bei Dachfenster-Rollos"). Das VELUX Produkt darf nicht mit einem kompatiblen Rollo einer Wettbewerbsmarke verglichen werden. Rabatte dürfen nur als Preisnachlass auf das konkrete Produkt angeboten werden.

Google Shopping (PLA)

Verwendung der Marke VELUX als Suchbegriff (Keyword)

Google gestattet Händlern, die Wettbewerbsprodukte bewerben und vertreiben, die Nutzung der Marke VELUX als Keyword zur Verwendung in allen Suchmaschinen, um damit Internet-Traffic auf ihre Webshops und Webseiten zu lenken.

Keine Einschränkungen 
 

Text in Google Shopping

Siehe Absatz rechts 
 

Die Nutzung der Marke VELUX in Google-Shopping-Texten (z. B. "VELUX Rollos") um kompatible Produkte zu bewerben oder zu vertreiben, wird von der VELUX Gruppe nicht gestattet. Um Internet-Traffic auf Seiten zu lenken, die ausschließlich Wettbewerbsprodukte zeigen, wird diesen Händlern empfohlen, einen allgemeinen Begriff wie z. B. "Dachfenster-Rollos" zu verwenden.

Bilder in Google Shopping

Siehe Absatz rechts 
 

Original VELUX Bilder dürfen nicht für die Bewerbung und den Vertrieb von Wettbewerbsprodukten in Google Shopping verwendet werden.

Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Webseiten-Titel, Meta-Texte, Überschriften, ALT-Tags in Bildern und Linkaufbau

Siehe Absatz rechts 
 

Für die Bewerbung und den Vertrieb kompatibler Produkte darf die Marke VELUX (z. B. "VELUX Dachfenster", "VELUX Fenster" oder "VELUX Rollos") in Webseiten-Titeln, Überschriften, Meta-Texten oder ALT-Tags nicht verwendet werden, wenn damit zu Webseiten verlinkt werden soll, auf denen Wettbewerbsprodukte beworben oder
vertrieben werden. 

Händler dürfen die Marke VELUX nicht für die Verlinkung zu Webseiten verwenden, auf denen Wettbewerbsprodukte beworben oder vertrieben werden.

Rabatte & Preise

Händler, die Wettbewerbsprodukte bewerben und vertreiben, müssen stets den nominalen Preis der Produkte nennen (z. B. "Dachfenster-Rollos ab 30 Euro").

Händler, die Wettbewerbsprodukte bewerben und vertreiben, dürfen Rabatte auf kompatible Produkte keinesfalls so anbieten, als würde es sich um einen Preisnachlass auf das Original VELUX Produkt handeln (z. B. "Sparen Sie xx % bei Dachfenster-Rollos"). Da die beiden Produkte nicht miteinander verglichen werden dürfen, ist ein solches Angebot nicht zulässig. Rabatte dürfen nur als Preisnachlass auf das konkrete Produkt angeboten werden.