Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
- Max. 20 % der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden
- 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich)
- Verringerung der Einkommenssteuer über die kommenden 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
- Max. 40.000 € Förderung bei 200.000 € Investitionskosten
- Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.