Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") der VELUX Deutschland GmbH, Gazellenkamp 168, 22527 Hamburg (im Folgenden: "VELUX", "wir"), gelten für VELUX Rundum-Service sowie für die Anmeldung und Nutzung der myVELUX Plattform durch den Nutzer. Entgegenstehende AGB finden keine Anwendung, auch wenn VELUX nicht ausdrücklich widerspricht. Genutzt werden können der VELUX Rundum-Service sowie die Plattform myVELUX von Personen, die entweder als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln und, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend: "Nutzer").
1. VELUX Rundum-Services
1.1 Mit dem Rundum-Service möchte VELUX allen Personen, die einen Dachfenstereinbau planen, auch im Rahmen der Organisation, unterstützen. VELUX bietet Unterstützung in allen wichtigen Phasen eines Dachfensterprojekts, einschließlich: (i) einer persönlichen virtuellen Tageslichtberatung; (ii) 3D-Visualisierung der Dachfenster; (iii) Lieferung einer umfassenden Projektübersicht, die Produkt- und Einbaukostenschätzungen enthält; und (iv) Übergabe und Koordinierung des Einbaus mit einem unabhängigen Auftragnehmer aus der Region des Nutzers.
1.2 VELUX erbringt selbst keine Einbauservices, verweist Nutzer des Rundum-Service jedoch gerne an einen unabhängigen, erfahrenen Handwerker, mit dem der Nutzer einen Vertrag für das Dachfensterprojekt abschließen kann (im Folgenden "Handwerkspartner").
2. Virtuelle Tageslichtberatung
Eine virtuelle Tageslichtberatung umfasst:
a. Virtuelle Besichtigung der Immobilie des Nutzers über eine Videotelefonie-Plattform (z. B. Microsoft Teams) oder per Telefon.
b. Telefonische Beratung zur Tageslichtplanung und -optimierung sowie zu möglichen VELUX Produktlösungen
c. Für bestehende Dachfenster: Bewertung des Ist-Zustandes auf der Grundlage der virtuellen Inspektion, einschließlich der Beratung über die Möglichkeiten eines empfohlenen Austausches, Service und/oder zusätzliche Produkte wie Dekoration und Sonnenschutzprodukte.
d. Aufzeichnung der projektbezogenen Daten, die später für den VELUX Partner-Handwerkspartner bei der Angebotserstellung von Bedeutung sind (Daten über das Dach, den Zugangsweg usw.).
e. Erstellung von Screenshots nach vorheriger Ankündigung, um den Zustand des Eigentums des Nutzers zu dokumentieren.
f. Weiterleitung der Unterlagen bzw. technische Übergabe an einen VELUX Partner-Handwerkspartner in der Region zur Erstellung und Unterbreitung eines für den Nutzer kostenlosen und unverbindlichen Angebots. Beauftragt der Nutzer einen eigenen Handwerker, wird die Produktübersicht direkt an den Nutzer ausgehändigt. VELUX ist dann nicht verpflichtet, die Unterlagen an den Handwerkspartner auszuhändigen.
2.1 Der Nutzer muss VELUX außerdem alle relevanten Informationen und Unterlagen über das Objekt des Nutzers zur Verfügung stellen, einschließlich der folgenden Informationen, damit VELUX nach der virtuellen Tageslichtberatung eine Projektkostenübersicht erstellen kann:
a. relevante Zeichnungen/Skizzen/Grundrisse der Immobilie
b. Aufnahmen der Außenansicht des/der Dachfenster/s (das gesamte Haus sollte sichtbar sein, von Boden bis zur Dachspitze)
c. Aufnahmen der Innenansicht des/der Dachfenster/s (möglichst viel Fläche des Raumes sollte erkennbar sein)
d. Aufnahme der Innen-Treppe (falls vorhanden) e. Aufnahme des Typenschild eines bestehenden Dachfensters (falls vorhanden)
2.2 Eine darüber hinaus gehende Aufnahme und Übermittlung von Informationen schuldet VELUX nicht. VELUX leitet ausschließlich die Informationen an den Handwerkspartner weiter, die er vom Nutzer erhält. Sollten die vom Nutzer an VELUX übermittelten Informationen für die Angebotserstellung durch den Handwerkspartner nicht ausreichen und sollten für eine weitergehende Bestandsaufnahme durch den Handwerkspartner weitere Kosten entstehen (z.B. durch Anfahrt), ist VELUX nicht für die Übernahme dieser Kosten verantwortlich.
2.3 Die Aufwendung und Abrechnung solcher Kosten erfolgt allein im Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Handwerkspartner. VELUX übernimmt daher keine Verantwortung dafür, wenn sich der Aufwand im Angebot des Handwerkspartnern als größer herausstellt als er aufgrund der vom Nutzer an VELUX übermittelten Informationen zu erwarten war.
2.4 Im Anschluss an eine Tageslichtberatung erhält der Nutzer von VELUX eine Projektkostenübersicht, die eine auf marktüblichen Werten basierende Preisangabe und kein verbindliches Angebot darstellt. Die Preisangabe dient ausschließlich dazu, dem Nutzer eine vorläufige Schätzung der voraussichtlichen Gesamtkosten für die Realisierung des Dachfensterprojekts zu geben, einschließlich der Lieferung von VELUX Produkten und deren Einbau.
2.5 VELUX übernimmt keine Haftung dafür, dass die in der Projektübersicht aufgeführten Produkte für das Dachfensterprojekt des Nutzers geeignet sind. Die endgültige Produktauswahl und die Preisangaben beruhen auf dem verbindlichen Angebot eines unabhängigen Handwerkspartners. VELUX übernimmt keine Haftung, wenn die tatsächlichen Kosten des Handwerkspartners höher ausfallen als in der VELUX Projektkostenübersicht veranschlagt.
2.6 Die VELUX Projektkostenübersicht enthält nur die geschätzten Kosten für die Realisierung des Dachfensterprojekts. Wenn das Projekt des Nutzers neben dem Ein- und Ausbau von Dachfenstern weitere Arbeiten umfasst, sind diese Kosten nicht in der VELUX Projektkostenübersicht enthalten.
2.7 VELUX übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von VELUX erhobenen projektbezogenen Daten und Unterlagen über das Objekt des Nutzers. Es liegt in der Verantwortung des Handwerkspartners, der das Dachfensterprojekt des Nutzers ausführt, zu prüfen, ob die Daten und die Dokumentation richtig und vollständig sind.
2.8 Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass VELUX Informationen über den Nutzer und das Objekt des Nutzers, einschließlich der von VELUX erhaltenen projektbezogenen Daten und Unterlagen, an einen unabhängigen Handwerkspartner weitergibt, es sei denn, der Nutzer möchte seinen eigenen Handwerker beauftragen.
2.9 VELUX prüft nicht und übernimmt keine Haftung dafür, ob für das Projekt eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen für die Realisierung bestehen, einschließlich einer etwaigen Baugenehmigung. Der Nutzer hat zu klären, ob statische Berechnungen erforderlich sind, um zu prüfen, ob die Dachkonstruktion der Immobilie des Nutzers für die Realisierung des Dachfensterprojekts verstärkt werden muss. Die endgültige Planung und Umsetzung des Dachfensterprojekts des Nutzers, einschließlich der genauen Positionierung der Fenster und der Klärung, ob öffentlich-rechtliche Anforderungen für die Realisierung des Projekts bestehen (z.B. ob eine Genehmigung einzuholen ist, Brandschutz- oder Fluchtwegbestimmungen einzuhalten sind, etc.) muss durch den Nutzer und/oder den vom Nutzer beauftragten Handwerker (in der Regel Handwerkspartner) erfolgen. Beides ist nicht Gegenstand der Tageslichtberatung durch VELUX.
3 Tageslicht-Visualisierungen
3.1 VELUX erstellt auf Basis der erhaltenden Informationen, Tageslichtvisualisierungen.
3.2 Die Erstellung der Tageslichtvisualisierungen dienen dem Zweck dem Nutzer einen Eindruck darüber zu vermitteln, wie sich die geplanten Maßnahmen positiv auf die Lichtsituation der Räume der Nutzer auswirken können und sollen dem Nutzer einen realitätsnahen Eindruck zur Projektrealisierung vermitteln. Bei den Tageslichtvisualisierung handelt es sich um grafische Nachstellungen der Wohnräume und keine echten Fotos.
3.3 VELUX weist ausdrücklich darauf hin, dass die Visualisierung nur einen Eindruck der vorgeschlagenen Lichtlösungen vermittelt, jedoch keine Planungsgrundlage darstellt. Sie dienen nur der Veranschaulichung und sind nicht so zu verstehen, dass eine diesen Grafiken exakt entsprechende Umsetzung des Projekts zulässig wäre.
3.4 Sofern die Visualisierungen auf Basis von Fotoaufnahmen erstellt werden, die der Nutzer VELUX zur Verfügung gestellt hat, räumt der Nutzer VELUX das einfache, unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Fotos uns Visualisierungen umfassend zu nutzen. Die Rechteinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Bearbeitung und sonstigen Umgestaltung. VELUX ist auch berechtigt, die Fotos und Visualisierungen zu diesen Zwecken in bearbeiteter Form, ausschnittsweise oder in Verbindung mit anderen Werken, ob urheberrechtlich geschützt oder nicht, zu nutzen. Der Nutzer garantiert über sämtliche urheberrechtliche Nutzungsrechte verfügen zu können und von etwaig abgebildeten Personen, die erforderlichen persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen eingeholt zu haben.
3.5 Der Nutzer versichert, dass die Fotoaufnahmen keine Rechte Dritter (Urheberrechte, Patente, Ge-brauchs- oder Geschmacksmuster, Marken, Lizenzen, Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht u.a.) verletzen und nicht gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen. Der Nutzer gewährleistet, dass mit dem Material keine gewaltverherrlichenden, pornografischen, rassistischen Inhalte und/oder sonstige Inhalte, die das Persönlichkeitsrecht erheblich herabsetzen, transportiert werden.
3.6 Der Nutzer stellt VELUX von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund einer unzulässigen Nutzung des Materials gegen VELUX geltend gemacht werden, frei; hierzu zählen insbesondere auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Ihm bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat der Nutzer VELUX unverzüglich mitzuteilen.
3.7 Der Nutzer verzichtet auf die Geltendmachung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft an den Visualisierungen. Sollte der Nutzer diesen Verzicht widerrufen, besteht eine Verpflichtung von VELUX zur Nennung des Nutzers als Urheber nur dann, wenn dies für die konkrete Nutzung der Fotos branchenüblich ist. Über die Branchenüblichkeit hinaus wird der Nutzer die Nennung nicht verlangen. Insbesondere erkennt der Nutzer an, dass eine Verpflichtung zur Urhebernennung nicht besteht, sofern hierdurch die wirtschaftliche Verwertung der Fotos beeinträchtigt wird.
3.8 Der Nutzer erhält die fertiggestellte Visualisierung entweder an die von ihm im Rahmen der Servicebuchung angegebene E-Mail-Adresse bzw. kann diese in myVELUX einsehen.
4 Auftragsausführung durch Handwerkspartnern
4.1 Nach Abschluss der Tageslichtberatung kann der Nutzer ein Angebot von einem Handwerkspartner erhalten, der die entsprechenden Produkte liefert und die erforderlichen Arbeiten ausführt.
4.2 Die Nutzer sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie es bei der Beauftragung eines Handwerkspartners mit einem unabhängigen Auftragnehmer und nicht mit VELUX zu tun hat. Obwohl VELUX angemessene Vorkehrungen trifft, um die Qualität der von einem Handwerkspartner erbrachten Leistungen zu gewährleisten, müssen alle Installationen von VELUX Produkten an die Umstände des jeweiligen Projekts angepasst werden. Infolgedessen ist VELUX nicht für die Handlungen, Unterlassungen oder Ratschläge verantwortlich, die von einem Handwerkspartner erteilt oder ausgeführt werden, und VELUX haftet nicht für Ratschläge oder Arbeiten, die von einem Handwerkspartner erteilt oder ausgeführt werden, mit dem ein Nutzer einen unabhängigen Vertrag abschließt, und übernimmt keine Haftung dafür, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
4.3 VELUX haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VELUX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
4.5 VELUX hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung des Handwerkspartners.
4.6 Die Handwerkspartner haben sich gegenüber VELUX verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um zeitnah nach einer Tageslichtberatung ein Angebot zu erstellen und die Installation in der Regel innerhalb von zwei (2) Monaten nach Angebotsabgabe an den Nutzer durchzuführen, sofern die benötigten Produkte verfügbar sind und die Witterungsverhältnisse dies zulassen.
5 "1:1-Austausch"
5.1 In einigen Fällen ist bei Tageslichtprojekten ein sog. "1:1-Austausch" möglich. Beim 1:1-Austausch schließt VELUX namens und in Auftrag des Handwerkspartners mit Endkunden einen entsprechenden Vertrag über die Installation von VELUX Produkten ab. Umfasst sind nur Installations-Maßnahmen, bei denen ein bestehendes Fenster durch ein neues Fenster ausgetauscht wird. Das Hinzufügen von Sonnenschutz, Hitzeschutz und Rollladen ist ebenfalls möglich. Bleibt bei 1:1-Austauschen die bestehenden Innenverkleidung erhalten, sind weitere Einbau-/Umbau-Maßnahmen nicht erforderlich. Die Anschlüsse (Dampfsperre, Dämmung, Unterspannbahn) erfolgen dann, sofern technisch möglich. In allen anderen Fällen wird auch das Innenfutter erneuert.
5.2 Der Handwerkspartner bleibt Vertragspartner des Endkunden in Bezug auf die Installationsleistungen. VELUX schließt den Installationsvertrag namens und in Vollmacht des Handwerkspartnern mit dem Endkunden ab. Der Vertrag mit dem Endkunden wird in der Regel dadurch zustande kommen, dass VELUX ein Angebot namens und in Vollmacht des Handwerkspartnern mitsamt dessen AGB/Vertragsbedingungen an den Endkunden übermittelt. Mit Annahme des Angebots durch den Endkunden kommt der Vertrag über die Installation zustande. Dass es sich um ein "1:1-Austausch-Projekt" handelt ist für Endkunden außerdem durch einen Hinweis auf dem Angebot ersichtlich.
5.3 Ziffer 4 gilt im Übrigen entsprechend. VELUX ist nicht für die Durchführung und die Mangelfreiheit der Installationsleistung verantwortlich.
6 myVELUX
6.1 Der Nutzer erhält Zugang zur myVELUX Plattform, wenn er sich für eine Tageslichtberatung entschieden hat. Dies geschieht in der Regel nach Vereinbarung eines Termins für eine Tageslichtberatung.
6.2 myVELUX ist eine Plattform, die es Nutzern ermöglicht, jederzeit auf relevante Informationen über ihre Dachfensterprojekte und VELUX Produkte zuzugreifen. Dazu gehören der Status von Anfragen, Produktinformationen, Beratungsergebnisse und, sobald das Projekt an einen VELUX Partner-Handwerkspartner übergeben wurde, die relevanten Informationen über den Handwerkspartnern. Darüber hinaus können auch Projekte außerhalb der Tageslichtberatung über myVELUX dokumentiert werden, zum Beispiel Anfragen im Rahmen der Handwerkersuche oder in VELUX Konfiguratoren. Nach Abschluss der Installation kann der Nutzer die installierten VELUX Produkte in myVELUX registrieren. Dadurch kann eine kontinuierliche Dokumentation und Verwaltung für den Nutzer zu gewährleistet werden.
6.3 Der Zugang zu und die Nutzung von myVELUX ist für den Nutzer kostenlos.
6.4 Der Zugang zu myVELUX ist ausschließlich dem jeweiligen Nutzer vorbehalten. Weder VELUX noch der VELUX PartnerHandwerkspartner haben die Möglichkeit, auf den geschützten myVELUX Bereich des Nutzers zuzugreifen oder einen Nutzer zu registrieren. Der Nutzer erhält einen Link, mit dem die Zugangsdaten selbständig festgelegt werden können. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt VELUX die Verwendung eines sicheren Passwortes.
6.5 Der Zugang zu myVELUX ist zeitlich nicht begrenzt und läuft nicht ab, so dass der Nutzer langfristig auf seine Projektdaten zugreifen kann. VELUX behält sich das Recht vor, ein myVELUX Konto nach fünfzehn (15) Jahren ab dem ersten Zugang des Nutzers zu löschen, jedoch immer mindestens zehn (10) Jahre nach Abschluss des letzten Projekts des Nutzers.
6.6 myVELUX ermöglicht dem Nutzer den Austausch von Kommunikation und Dokumentation mit VELUX. Die myVELUX Plattform ist das von VELUX bevorzugte Mittel zum Austausch aller zentralen projektbezogenen Daten und Dokumentationen. Die Übermittlung von Daten und Unterlagen per E-Mail oder über andere Kommunikationsmittel sollte so weit wie möglich eingeschränkt werden. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die ihm über die myVELUX Plattform zur Verfügung gestellten Dateien zu lesen, zu prüfen und ggf. herunterzuladen.
6.7 Wenn sich ein Nutzer für eine virtuelle Tageslichtberatung entschieden hat, kann er die für die Tageslichtvisualisierung benötigten Fotos auch über die myVELUX Plattform bei VELUX hochladen.
6.8 Der Nutzer hat die Möglichkeit, eine Angebotsanfrage über die myVELUX Plattform zu stornieren, bis er das Angebot des VELUX PartnerHandwerkspartners angenommen hat. Die Stornierung muss innerhalb der myVELUX Plattform unter Angabe des Stornierungsgrundes erfolgen.
6.9 Der Nutzer hat das Recht, sein myVELUX Konto jederzeit löschen zu lassen. Um ein Konto zu löschen, muss der Nutzer eine E-Mail an home@velux.com senden und die Löschung des Kontos beantragen.
7 Datenschutz
7.1 Sofern VELUX im Rahmen des VELUX Rundum-Services und myVELUX personenbezogene Daten der Nutzer verarbeitet, geschieht dies ausschließlich unter Einhaltung gesetzlicher und rechtlicher Anforderungen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten, die zur Bereitstellung des Rundum-Services und myVELUX erforderlichen sind, ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung von VELUX entnommen werden.
7.2 VELUX ist es gestattet die E-Mail-Adresse von Nutzern für Werbung für eigene, ähnliche Angebote sowie auch Umfragen zur Kundenzufriedenheit, zu nutzen. Nutzer können Verarbeitung Ihrer Daten für diese Zwecke jederzeit widersprechen, z.B. durch Anklicken des Abmeldebuttons in den erhaltenen E-Mails oder über die E-Mail-Adresse endverbraucher@velux.de.
8 Kontaktaufnahme durch VELUX im Verlauf des Projektes & Feedback
8.1 Im Verlauf des Projekts kontaktiert VELUX die Nutzer von Zeit zu Zeit, telefonisch oder per E-Mail.
8.2 Die Kontaktaufnahme hat den Zweck die Qualität der eigenen Services sowie der Leistungen der Handwerkspartner zu gewährleisten und dient der Kundenzufriedenheit. Die Kontaktaufnahme kann Umfragen zur Kundenzufriedenheit umfassen, die sich auf die VELUX Tageslichtberatung und die Dienstleistungen des Handwerkspartners beziehen. In diesem Kontext kontaktiert VELUX Nutzer maximal 5 mal nach der ersten Kontaktaufnahme zum Projekt.