Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") der VELUX Deutschland GmbH, Gazellenkamp 168, 22527 Hamburg (im Folgenden: "VELUX", "wir"), gelten für den sog. 1:1-Austausch - Größe Ihres Dachfensters wird nicht verändert - sowie für die Anmeldung und Nutzung der myVELUX Plattform durch den Nutzer. Entgegenstehende AGB finden keine Anwendung, auch wenn VELUX nicht ausdrücklich widerspricht. Personen, die den 1:1-Austausch nutzen wollen, müssen entweder als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln und das 18. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend: "Nutzer").
1. Gegenstand des 1:1 Austauschs
1.1 Beim 1:1-Austausch schließt VELUX namens und in Auftrag des VELUX Handwerkspartners mit Endkunden einen entsprechenden Vertrag über die Installation von VELUX Produkten ab. Vertragspartner des Nutzers ist der VELUX Handwerkspartner.
1.2 Umfasst sind nur Installations-Maßnahmen, bei denen ein bestehendes Fenster durch ein neues Fenster (Dachfenstergröße bleibt unverändert) ausgetauscht wird. Das Hinzufügen von Sonnenschutz, Hitzeschutz und Rollladen ist ebenfalls möglich. Bleibt bei 1:1-Austauschen die bestehende Innenverkleidung erhalten, sind weitere Einbau-/Umbau-Maßnahmen nicht erforderlich. Die Anschlüsse (Dampfsperre, Dämmung, Unterspannbahn) erfolgen, sofern technisch möglich. In allen anderen Fällen wird auch das Innenfutter erneuert.
1.3 Der Handwerkspartner ist Vertragspartner des Endkunden in Bezug auf die Installationsleistungen. VELUX schließt den Installationsvertrag namens und in Vollmacht des Handwerkspartners mit dem Endkunden ab.
1.4 Der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Handwerkspartnern wird in der Regel dadurch zustande kommen, dass VELUX ein Angebot namens und in Vollmacht des Handwerkspartners mitsamt dessen AGB/Vertragsbedingungen an den Endkunden über myVELUX (weitere Informationen in Ziffer 5) übermittelt. Mit Annahme des Angebots über myVELUX durch den Endkunden kommt der Vertrag über die Installation mit dem Handwerkspartner zustande.
2. Erfassung relevanter Informationen
2.1 Für die Durchführung des 1:1-Austauschs ist die Erfassung von für den Austausch relevanten Informationen erforderlich. Dies geschieht entweder durch den Nutzer selbst über (https://dachfensterkonfigurator.de/replacement) oder im Rahmen einer kurzen telefonischen Beratung durch VELUX. Zu den relevanten Informationen zählen aktuellen Gegebenheiten des zu tauschenden Fensters, so wie beispielsweise die Art der Dacheindeckung und Fenstertyp. Erfolgt der 1:1-Austausch als Ergebnis einer digitalen Tageslichtberatung, gelten die AGB für den VELUX Rundum-Service entsprechend.
2.2 Für die Angebotserstellung ist es außerdem erforderlich, dass der Nutzer bestimmte Daten an VELUX übermittelt, so wie Name, Kontaktdaten, Baustellenadresse. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers geschieht ausschließlich unter Einhaltung gesetzlicher und rechtlicher Anforderungen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten, ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung von VELUX entnommen werden.
2.3 VELUX ist es gestattet die E-Mail-Adresse von Nutzern für Werbung für eigene, ähnliche Angebote sowie auch Umfragen zur Kundenzufriedenheit, zu nutzen. Nutzer können Verarbeitung Ihrer Daten für diese Zwecke jederzeit widersprechen, z.B. durch Anklicken des Abmeldebuttons in den erhaltenen E-Mails oder über die E-Mail-Adresse endverbraucher@velux.de.
3. Auftragsausführung durch VELUX Handwerkspartnern
3.1 Vertragspartner des Endkunden ist der Handwerkspartner. Die im Angebot angegeben Preise kalkuliert VELUX auf Basis von Angaben, die der Handwerkspartner VELUX gegenüber gemacht hat. Der Handwerkspartner ist frei in der Gestaltung dieser Angaben. Die Zahlung erfolgt direkt an den Handwerkspartner zu dem von ihm gegenüber dem Nutzer kommunizierten Zahlungskonditionen.
3.2 Obwohl VELUX angemessene Vorkehrungen trifft, um die Qualität der von einem Handwerkspartnern erbrachten Leistungen zu gewährleisten, haftet VELUX nicht für die ordnungsgemäße Ausführung und Mangelfreiheit der Installationsleistungen gemäß des Vertrages, sowie nicht für die Handlungen, Unterlassungen oder Ratschläge, die von einem Handwerkspartner erteilt oder ausgeführt werden.
3.3 Ansprüche des Nutzers wegen Mängeln der Installationsleistungen (insbesondere Gewährleistungsrechte) bestehen daher ausschließlich gegenüber dem Handwerkspartnern. Für die Installationsleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. VELUX ist nicht Vertragspartner der Installationsleistung und übernimmt insoweit keine Gewähr für deren ordnungsgemäße Ausführung. Gewährleistungsrechte in Bezug auf die gelieferten VELUX Produkte bleiben hiervon unberührt und richten sich nach den jeweils geltenden Produkt-Garantiebedingungen von VELUX.
3.4 Die Handwerkspartner haben sich gegenüber VELUX verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um Installationsarbeiten zeitnah nach Abschluss des Vertrages zu erbringen.
3.5 Zum Zwecke der Terminvereinbarung und organisatorischen Absprache, wird der Handwerkspartner den Nutzer telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass VELUX Informationen über den Nutzer und das Objekt des Nutzers, einschließlich der von VELUX erhaltenen projektbezogenen Daten und Unterlagen, an den Handwerkspartner weitergibt.
3.6 VELUX prüft nicht und übernimmt keine Haftung dafür, ob für das Projekt eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen für die Realisierung bestehen, einschließlich einer etwaigen Baugenehmigung. Die endgültige Planung und Umsetzung des Dachfensterprojekts des Nutzers, einschließlich der genauen Positionierung der Fenster und der Klärung, ob öffentlich-rechtliche Anforderungen für die Realisierung des Projekts bestehen (z.B. ob eine Genehmigung einzuholen ist, Brandschutz- oder Fluchtwegbestimmungen einzuhalten sind, etc.) muss durch den Nutzer erfolgen.
3.7 Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Arbeitsstelle frei zugänglich ist und die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten vorliegen.
3.8 Es gelten die Zahlungsbedingungen des Handwerkspartners.
4. Abweichende bauliche Gegebenheiten
4.1 Stellt der Handwerkspartner bei der Ausführung der Arbeiten vor Ort fest, dass die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten wesentlich von den vom Nutzer im Rahmen der Anfrage gemachten Angaben oder den zugrunde gelegten Kalkulationsannahmen abweichen, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, oder dass ein 1:1-Austausch technisch nicht möglich ist, informiert der Handwerkspartner den Nutzer hierüber unverzüglich.
4.2 In diesem Fall prüfen der Nutzer und der Handwerkspartner gemeinsam, ob und zu welchen Konditionen eine Anpassung des Leistungsumfangs und des Preises möglich ist.
4.3 Ist eine Durchführung der vereinbarten Installationsleistung aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten nicht möglich oder kommt eine Einigung über eine Anpassung des Leistungsumfangs nicht zustande, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Bitte beachten: Das Rücktrittsrecht besteht für den Nutzer und den Handwerkspartner für den abgeschlossen Installationsvertrag. VELUX ist nicht Vertragspartner.
5. myVELUX
5.1 Der Nutzer erhält Zugang zur myVELUX Plattform, wenn er sich für eine Tageslichtberatung entschieden hat. Dies geschieht in der Regel nach Vereinbarung eines Termins für eine Tageslichtberatung.
5.2 myVELUX ist eine Plattform, die es Nutzern ermöglicht, jederzeit auf relevante Informationen über ihre Dachfensterprojekte und VELUX Produkte zuzugreifen. Dazu gehören der Status von Anfragen, Produktinformationen, Beratungsergebnisse und, sobald das Projekt an einen VELUX Partner-Handwerkspartner übergeben wurde, die relevanten Informationen über den VELUX Experten. Darüber hinaus können auch Projekte außerhalb der Tageslichtberatung über myVELUX dokumentiert werden, zum Beispiel Anfragen im Rahmen der Handwerkersuche oder in VELUX Konfiguratoren. Nach Abschluss der Installation kann der Nutzer die installierten VELUX Produkte in myVELUX registrieren. Dadurch kann eine kontinuierliche Dokumentation und Verwaltung für den Nutzer zu gewährleistet werden.
5.3 Der Zugang zu und die Nutzung von myVELUX ist für den Nutzer kostenlos.
5.4 Der Zugang zu myVELUX ist ausschließlich dem jeweiligen Nutzer vorbehalten. Weder VELUX noch der Handwerkspartner haben die Möglichkeit, auf den geschützten myVELUX Bereich des Nutzers zuzugreifen oder einen Nutzer zu registrieren. Der Nutzer erhält einen Link, mit dem die Zugangsdaten selbständig festgelegt werden können. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt VELUX die Verwendung eines sicheren Passwortes.
5.5 Der Zugang zu myVELUX ist zeitlich nicht begrenzt und läuft nicht ab, so dass der Nutzer langfristig auf seine Projektdaten zugreifen kann. VELUX behält sich das Recht vor, ein myVELUX Konto nach fünfzehn (15) Jahren ab dem ersten Zugang des Nutzers zu löschen, jedoch immer mindestens zehn (10) Jahre nach Abschluss des letzten Projekts des Nutzers.
5.6 myVELUX ermöglicht dem Nutzer den Austausch von Kommunikation und Dokumentation mit VELUX. Die myVELUX Plattform ist das von VELUX bevorzugte Mittel zum Austausch aller zentralen projektbezogenen Daten und Dokumentationen. Die Übermittlung von Daten und Unterlagen per E-Mail oder über andere Kommunikationsmittel sollte so weit wie möglich eingeschränkt werden. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die ihm über die myVELUX Plattform zur Verfügung gestellten Dateien zu lesen, zu prüfen und ggf. herunterzuladen.
5.7 Der Nutzer hat das Recht, sein myVELUX Konto jederzeit löschen zu lassen. Um ein Konto zu löschen, muss der Nutzer eine E-Mail an home@velux.com senden und die Löschung des Kontos beantragen.
6. Kontaktaufnahme durch VELUX im Verlauf des Projektes & Feedback
6.1 Im Verlauf des Projekts kontaktiert VELUX die Nutzer von Zeit zu Zeit, telefonisch oder per E-Mail.
6.2 Die Kontaktaufnahme hat den Zweck die Qualität der eigenen Services sowie der Leistungen der Handwerkspartner zu gewährleisten und dient der Kundenzufriedenheit. Die Kontaktaufnahme kann Umfragen zur Kundenzufriedenheit umfassen, die sich auf die Projektunterstützung durch VELUX und die Dienstleistungen des Handwerkspartners beziehen. In diesem Kontext kontaktiert VELUX Nutzer maximal 5 mal nach der ersten Kontaktaufnahme zum Projekt.
7. Widerruf
Widerrufsbelehrung
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag mit dem Handwerkspartner zu widerrufen.
7.1 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
7.2 Der Vertrag über die Installationsleistung kommt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Handwerkspartner zustande. VELUX handelt beim Vertragsschluss lediglich als Vertreter des VELUX Handwerkspartnern. Der Widerruf muss folglich gegenüber dem Handwerkspartner erfolgen VELUX ist nicht Vertragspartei.
7.3 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Handwerkspartner mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
7.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Handwerkspartner Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Handwerkspartnern eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Beginn der Leistung
Verlangen Sie ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Installationsleistung bereits während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie dem Handwerkspartner einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Handwerkspartnern von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an den Handwerkspartner.
An [Name und Anschrift des VELUX Handwerkspartnern]
[E-Mail-Adresse]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am:________________
Erhalten am:________________
Name des/der Verbraucher(s):________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s), (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:________________
(*) Unzutreffendes streichen