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Wie hoch ist die Förderung?

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

  • Max. 20 % der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden
  • 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich)
  • Verringerung der Einkommenssteuer über die kommenden 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
  • Max. 40.000 € Förderung bei 200.000 € Investitionskosten
  • Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.

Wer wird gefördert?

Steuerpflichtige Privatpersonen, die ihr Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

Was wird gefördert?

Neue Dachfenster mit einem Wärmedämmwert UW = max. 1,0 W/(m²K) inklusive Einbau- und Installationskosten. Mit unserem Dachfenster-Konfigurator können Sie bequem in wenigen Schritten Ihr neues Dachfenster zusammenstellen sowie Produkt- und Gesamtpreis inkl. Einbau ermitteln. Mit dem neuen Fenster sind auch folgende Produkte förderfähig:

 

Neue Flachdach-Fenster (CVU/CFU/CVP/CFP/CXP) mit einem Wärmedämmwert UW = max. 1,5 W/(m²K) inklusive Einbau- und Installationskosten. Mit dem neuen Fenster sind auch folgende Produkte förderfähig:
Weitere Voraussetzungen

  • Kein Mindestbetrag für Investionskosten notwendig
  • Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und in einer Erklärung nach amtlichem Muster bescheinigt werden. Für den Dachfenstereinbau bzw. -austausch kann unsere vereinfachte Fachunternehmererklärung (PDF) genutzt werden. Weitere Informationen zu den Mindestanforderungen der energetischen Maßnahmen finden Sie hier.
  • Die Bauausführung muss nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein 
  • Kein Energieberater notwendig (kann aber in Anspruch genommen und gefördert werden)
  • Der Wärmedämmwert des Daches (U-Wert) darf nicht höher (also nicht weniger wirksam) als der UW-Wert der neuen Fenster sein. Hier unterstützt Sie Ihr Handwerker.
  • Erhalt einer korrekt ausgestellten Rechnung des Fachunternehmens in deutscher Sprache: Die förderungsfähigen energetische Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objektes muss ausgewiesen sein.

Wie beantrage ich die Steuerermäßigung?

Steuerpflichtige beantragen die Steuerermäßigung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung über 3 Jahre. Die Finanzämter prüfen anschließend, ob die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung über eine Ermäßigung der Einkommenssteuerschuld, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, erwirkt wird. Aufgrund von einer zu geringen Einkommenssteuerschuld nicht voll ausgeschöpfte Förderbeträge, können in den Folgejahren nicht zusätzlich angerechnet werden. Prüfen Sie daher im Einzelfall, ob bei geringer Steuerbelastung die volle Förderhöhe ausgeschöpft werden kann.

Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung