Steuerpflichtige beantragen die Steuerermäßigung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung über 3 Jahre. Die Finanzämter prüfen anschließend, ob die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung über eine Ermäßigung der Einkommenssteuerschuld, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, erwirkt wird. Aufgrund von einer zu geringen Einkommenssteuerschuld nicht voll ausgeschöpfte Förderbeträge, können in den Folgejahren nicht zusätzlich angerechnet werden. Prüfen Sie daher im Einzelfall, ob bei geringer Steuerbelastung die volle Förderhöhe ausgeschöpft werden kann.
Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung