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Staatliche Förderung für Ihre Kunden

Dachfenster modernisieren und von bis zu 20 % staatlicher Förderung* profitieren!

Gefördert werden neben Dachfenstern unter anderem auch Rollläden und Smart Home Lösungen sowie die Kosten der Handwerkerleistung.


Bis zu 20 % staatliche Förderung!

Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die staatlichen Fördermöglichkeiten für Modernisierungsmaßnahmen. Neben den bundesweiten Förderprogrammen gibt es auch eine Vielzahl regionaler Förderungen. Mit unserem Fördergeld-Check können Sie in wenigen Schritten ermitteln, ob die Projekte Ihrer Kunden förderfähig sind.


* Fördermöglichkeiten sind abhängig vom Bauvorhaben und der Höhe der Investition . Wenn Förderfähigkeit durch BEG EM oder steuerliche Förderung vorliegt, können diese bis zu 20 % der Produkt- und Handwerkerleistung betragen.

 

VELUX Fördergeld-Check

Prüfen Sie jetzt schnell und einfach, ob das Vorhaben förderfähig ist und von welchen Maßnahmen Ihre Kunden profitieren können.

Zum Fördergeld-Check
Eine Person, die in einem modern eingerichteten Heimbüro an einem Laptop arbeitet.

Vergleich der Förderprogramme

So spart Ihre Kundschaft mit energieeffizienteren Produkten durch staatliche Förderung.

Rechenbeispiel für steuerliche Förderung für VELUX Dachfenster

Steuerliche Förderung

§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

  • Max. 20 % der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden
  • 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich)
  • Verringerung der Einkommenssteuer über die kommenden 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
  • Max. 40.000 € Förderung bei 200.000 € Investitionskosten
  • Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.
Rechenbeispiel für BEG-Förderung für VELUX Dachfenster

BEG-Förderung - Einzelmaßnahme

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • 15 – 20 % der Kosten für Produkt- und Handwerkerleistung könnten als Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude gewährt werden
  • Erhöhung des Investitionszuschusses von 15 % auf 20 % nur bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für das Investitionsvolumen, welches 30.000 € übersteigt
  • Max. 10.500 € Förderung bei 60.000 € Investitionskosten möglich (15 % auf die ersten 30.000 € = 4.500 € und 20 % auf die folgenden 30.000 € = 6.000 €)
  • 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist erforderlich)
  • Die BEG-Förderung ist mit regionalen Fördermöglichkeiten kombinierbar
  • Ergänzungskredit bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € möglich (Infos unter www.energiewechsel.de)

20 % Förderung auch für Hitzeschutz

VELUX Rollläden und Hitzeschutz-Markisen sind die ideale Ergänzung für VELUX Dachfenster. Speziell Rollläden garantieren jederzeit effektiven Rundum-Schutz.

Bei der Nachrüstung sind 20 % Förderung möglich.

Mehr Informationen in unserem PDF-Flyer
Dach mit schwarzen Dachziegeln und einem teilweise geöffneten VELUX-Dachfenster mit Sonnenschutzrollos.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf viel gestellte Fragen rund um das Thema der staatlichen Förderung.

Wer wird gefördert?

BEG-Förderung - EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Folgende Gruppen sind berechtigt:

  • Private Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Contractoren
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen

Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
  • Steuerpflichtige Privatpersonen, die ihr Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen

Was wird gefördert?

Neue Dachfenster mit einem Wärmedämmwert UW = max. 1,0 W/(m²K) inklusive Einbau- und Installationskosten. Mit dem neuen Dachfenster sind auch folgende Produkte förderfähig:


Neue Flachdach-Fenster mit einem Wärmedämmwert UW = max. 1,5 W/(m²K) inklusive Einbau- und Installationskosten. Mit dem neuen Flachdach-Fenster sind auch folgende Produkte förderfähig:

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

BEG-Förderung - EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Das Investitionsvolumen muss mind. 300 € brutto betragen.
  • Erhöhung des Investitionszuschusses von 15 % auf 20 % nur bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für das Investitionsvolumen, welches 30.000 € übersteigt
  • Max. 10.500 € Förderung bei 60.000 € Investitionskosten (15 % auf die ersten 30.000 € = 4.500 € und 20 % auf die folgenden 30.000 € = 6.000 €)
  • Das Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt (oder mindestens 10 Jahre bei iSFP).
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Ein Energieberater ist verpflichtend.
  • Ein Lieferungs- und Leistungsvertrag, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, ist abzuschließen. D.h. der Förderantrag wird nach dem Vertrag mit dem Handwerker gestellt.
  • Der Wärmedämmwert des Daches (U-Wert) darf nicht höher (also nicht weniger wirksam) als der UW-Wert der neuen Fenster sein.

Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
  • Es ist kein Mindestbetrag für Investitionskosten notwendig.
  • Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und in einer Erklärung nach amtlichem Muster bescheinigt werden. Für den Dachfenstereinbau bzw. -austausch kann unsere vereinfachte Fachunternehmererklärung (PDF) genutzt werden. Weitere Informationen zu den Mindestanforderungen der energetischen Maßnahmen finden Sie im Bundesgesetzblatt.
  • Die Bauausführung muss nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.
  • Es ist kein Energieberater notwendig (kann aber in Anspruch genommen und gefördert werden).
  • Der Wärmedämmwert des Daches (U-Wert) darf nicht höher (also nicht weniger wirksam) als der UW-Wert der neuen Fenster sein.
  • Erhalt einer korrekt ausgestellten Rechnung des Fachunternehmens in deutscher Sprache: Die förderungsfähigen energetische Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objektes muss ausgewiesen sein.

Sind Rollläden und Hitzeschutz-Markisen auch bei Nachrüstung förderfähig?

Rollläden und Hitzeschutz- Markisen sind bei der Installation mit einem förderfähigen Fenster und bei der "alleinigen" Nachrüstung förderfähig. Weitere Informationen finden Sie in unserem PDF-Flyer.

Wann und wie beantragt man die Förderung?

BEG-Förderung - EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Voraus muss ein Antrag gestellt werden

BEG-Förderung EM:

  1. Mit dem Fördergeld-Check das passende Förderprogramm finden
  2. Dachfenster-Lösung mit dem VELUX Konfigurator ermitteln und Handwerker finden
  3. Projekt mit dem Handwerker besprechen (ggf. Energieberater gleich mit einbinden)
  4. Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage
  5. Energieberater erstellt technische Projektbeschreibung (TPB)
  6. Förderantrag stellen und genehmigen lassen
  7. Projekt beauftragen und umsetzen

BEG-Förderung WG:

  1. Mit dem Fördergeld-Check das passende Förderprogramm finden
  2. Dachfenster-Lösung mit dem VELUX Konfigurator ermitteln und Handwerker finden
  3. Energieberater beauftragen
  4. Förderantrag stellen und genehmigen lassen
  5. Projekt mit dem Handwerker besprechen
  6. Projekt beauftragen und umsetzen

Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)

Im Nachhinein durch die Steuererklärung

Steuerpflichtige beantragen die Steuerermäßigung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung über 3 Jahre. Die Finanzämter prüfen anschließend, ob die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung über eine Ermäßigung der Einkommenssteuerschuld, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, erwirkt wird. Aufgrund von einer zu geringen Einkommenssteuerschuld nicht voll ausgeschöpfte Förderbeträge, können in den Folgejahren nicht zusätzlich angerechnet werden. Prüfen Sie daher im Einzelfall, ob bei geringer Steuerbelastung die volle Förderhöhe ausgeschöpft werden kann.

Die Fachunternehmererklärung (PDF) und ausgefüllte Rechnung des Handwerksbetriebs (in deutscher Sprache) sind mit einzureichen. Es ist außerdem zu beachten, dass der ausführende Handwerksbetrieb mindestens als Meisterbetrieb geführt wird.

Wie erfolgt die Auszahlung?

BEG-Förderung - EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Einmalige Auszahlung

Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
  • Über 3 Jahre
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Kostenlose Webinare zur Förderung
Wie bieten mehrmals im Jahr ein 45-minütiges Webinar an, in dem wir Sie über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.

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